Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus ca. 50 Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden. Die Versammlung wird vom Obmann einberufen, um folgenden Aufgaben nachzukommen:
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Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes und des Prüfungsausschusses aus ihrer Mitte
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Beschluss des regionalen Sozialplans
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Beschluss des Voranschlags und Rechnungsabschlusses
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Entscheidung über die Errichtung von stationären Einrichtungen
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Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung des Verbandsvermögens
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