Unsere Gremien

Verbandsversammlung


Die Verbandsversammlung besteht aus ca. 50 Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden. Die Versammlung wird vom Obmann einberufen, um folgenden Aufgaben nachzukommen:

  • Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes und des Prüfungsausschusses aus ihrer Mitte

  • Beschluss des regionalen Sozialplans

  • Beschluss des Voranschlags und Rechnungsabschlusses

  • Entscheidung über die Errichtung von stationären Einrichtungen

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung des Verbandsvermögens

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