Alten- & Pflegeheime

Die Kosten eines Heimplatzes

Bei der jährlichen Kalkulation der Heimentgelte muss die Kostendeckung erreicht werden. Dabei dürfen nur jene Kosten berücksichtigt werden, die vom laufenden Heimbetrieb verursacht werden und mit den Erfordernissen einer fachgerechten Sozialhilfe sowie mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vereinbar sind.

Ab 1. Jänner 2024 beträgt das Heimentgelt im Bezirk Rohrbach einheitlich 131,50 Euro pro Tag.

Die Gesamtkosten werden hauptsächlich vom Personalaufwand bestimmt. Die Anzahl des Pflegepersonals richtet sich nach dem in der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung festgelegten Berechnungsschlüssel (abhängig von der Pflegegeld-Einstufung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner).

Daher wird neben dem kalkulierten Heimentgelt (für den Heimplatz und die Hotelleistung) auf Grund des unterschiedlichen Betreuungs- und Pflegeaufwandes ein Pflegezuschlag in Höhe von 80 % des Pflegegeldes verrechnet.

Wenn die Heimkosten von der oder dem Pflegebedürftigen nicht zur Gänze selbst getragen werden können, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Bei Gewährung von Sozialhilfe ist als Einsatz der eigenen Mittel der pflegebedürftigen Person ihr Einkommen - mit Ausnahme von 20 % der Pension(en) und der Sonderzahlungen - zur teilweisen Abdeckung der Kosten heranzuziehen. Dem/der Heimbewohner/in verbleibt in diesem Fall auch noch 10 % vom Pflegegeld der Stufe 3 (= 55,16 Euro).

Gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Angehörige (Ehepartner/in bzw. eingetragene Partner/in) haben einen entsprechenden Beitrag zu leisten.

Information Kostenbeitrag Unterhaltspflicht

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

DGKP Michaela Lechner
07289/8851-69341
kbp@shvro.at

oder
 

DSA Nadja Helbig-Lang

07289/8851-69340
kbp@shvro.at

 

Anträge zur Gewährung von sozialer Hilfe (Übernahme des durch Einkommen nicht gedeckten Heimentgelts) bearbeitet:

Eveline Dannerbauer

Eveline Dannerbauer
07289/8851-69322
eveline.dannerbauer@ooe.gv.at