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Familienhilfe

Die Familienhilfe dient zur Überbrückung einer schwierigen familiären Situation.

Was kostet das?
Die finanzielle Eigenleistung wird nach dem Nettoeinkommen berechnet (sozial gestaffelt). Vom Haushaltseinkommen (ausgenommen Familienbeihilfe) werden die Sozialhilferichtsätze (fixe, vom Land OÖ festgelegte Zahlen, die sich jährlich ändern) abgezogen.

Einkommen minus Abzüge = Basis für Stundentarif
Täglich wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale verrechnet.

Wie lange kann man diese Hilfe beanspruchen?
Die Dauer der Hilfe hängt vom Bedarf ab.
Es gibt die Kurz- oder Langzeithilfe:
Bei der Kurzzeithilfe kommt ein/e FachsozialbetreuerIn Familienarbeit stundenweise, halbtags oder ganztags ins Haus, wenn die Mutter, der Vater oder eine andere wichtige Person ausfallen, die Kinder allein sind und der Haushalt unversorgt bleibt. Die Familienhilfe ist in Haushaltsführung, Pflege und Kinderbetreuung ausgebildet. Sie leistet Hilfe, wenn ein Krankenhaus- oder Kuraufenthalt notwendig ist, wenn die Pflegeperson eines kranken oder beeinträchtigten Familienmitgliedes ausfällt, wenn ein alleinerziehender Elternteil eines kranken Kindes keinen Pflegeurlaub erhält oder wenn in Zeiten der Überlastung einfach Unterstützung nötig ist.
Wichtig ist, dass die Kinder im gewohnten Lebensrhythmus bleiben und kranke Personen weiter im Familienverband leben können.

Die Langzeithilfe richtet sich an Familien, in denen durch schwere Krankheit oder Tod eines Elternteiles Kinderbetreuung und Haushaltsführung sichergestellt sein müssen. Die Langzeitbetreuung erstreckt sich über mindestens ein halbes Jahr und kann bis zu 3 Jahre beansprucht werden (das Ausmaß und die Dauer müssen behördlich genehmigt werden).
Je länger die Langzeithilfe beansprucht wird, desto günstiger werden die Stundensätze. Bis zur 320. Stunde 100%, bis zur 640. 80% usw.

Um der Familie, vor allem den Kindern, die Gewöhnung an die neue Situation zu erleichtern, kommt an den Wochentagen täglich die selbe Fachsozialbetreuerin Familienarbeit ins Haus.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:
der Caritas für Betreuung und Pflege oder den Sozialberatungsstellen