Sozialhilfe

Im Rahmen der Sozialhilfe wird eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können, geleistet.

Ziele:
Ziele der oberösterreichischen Sozialhilfe sind

  • Armut und soziale Ausgrenzung vermeiden und bekämpfen,
  • beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu unterstützen.
Leistungen:
Die Sozialhilfe (SH) umfasst monatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs sowie ein Hineinnehmen in die gesetzliche Krankenversicherung, das heißt man erhält die e-card (falls nicht vorhanden).
Darüber hinaus kann Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung der Notlage in Anspruch genommen werden.

Anstelle der Geldleistung kann auch eine Qualifizierungsmaßnahme oder eine Beschäftigung angeboten werden (Hilfe zur Arbeit), die natürlich auch entlohnt wird.
Mit einer pauschalierten Leistung (=Mindeststandard) soll besonders der regelmäßige Aufwand für Wohnung, Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie kulturelle und soziale Teilhabe abgedeckt werden.
Sind die Wohnungskosten gering oder kommt ein anderer dafür auf, werden die Mindeststandards um bis zu 149 Euro pro Monat reduziert.
 

Voraussetzungen:
Grundsätzlich können nur Personen eine Leistung aus der Sozialhilfe erhalten, die

  • ihren eigenen Lebensunterhalt oder den Unterhalt ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und die mit ihren Einkünften unter dem Mindeststandard der SH liegen,
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und
  • sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen, z.B. durch Melden beim Arbeitsmarktservice (AMS), Bemühen um einen Arbeitsplatz oder Verfolgen von Ansprüchen gegen Dritte.

Bemühungspflicht:
Bevor eine Leistung aus der Sozialhilfe gewährt werden kann, muss jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller zunächst ihre/seine eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einsetzen.

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte, die dem Hilfesuchenden tatsächlich zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie z.B. die Familienbeihilfe oder das Pflegegeld.

Unabhängig davon werden die zuständigen Behörden eine Prüfung des Vermögens vornehmen wobei bestimmte Teile des Vermögens von einer Verwertung ausgenommen sind. Das bedeutet, sie müssen nicht für den Lebensunterhalt und das Wohnen, z.B. durch Verkaufen, verwendet werden. So müssen Häuser und Eigentumswohnungen für den eigenen Wohnbedarf, beruflich oder wegen einer Behinderung benötigte Kraftfahrzeuge und Ersparnisse bis zum einem Freibetrag von 4.188,80 Euro (Wert 2016) grundsätzlich nicht verwertet werden. Der Freibetrag wird jedes Kalenderjahr neu festgelegt.

Darüber hinaus müssen arbeitsfähige SH-Bezieherinnen bzw. Bezieher bereit sein, ihre Arbeitskraft einzusetzen bzw. müssen sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen.
Ausnahmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel für Personen, die pflegebedürftige Angehörige oder Kleinkinder betreuen.
Bestehen Zweifel über die Arbeitsfähigkeit kann eine ärztliche Begutachtung und eine Abklärung der beruflichen Möglichkeiten in die Wege geleitet werden.

Unter die Bemühungspflicht fällt weiters die Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte (z.B. Unterhaltsansprüche), bei deren Erfüllung die Leistung Sozialhilfe nicht oder nicht in diesem Ausmaß erforderlich wäre sowie die Umsetzung ihr von einem Träger der Sozialhilfe oder einer Behörde nach diesem Landesgesetz aufgetragener Maßnahmen zur Abwendung, Milderung bzw. Überwindung der sozialen Notlage.

Informationsbroschüre zum Thema Sozialhilfe

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Anke Hofmann

Anke Hofmann
07289/88 51-69321
anke.hofmann@ooe.gv.at

 

OAR Monika Traxinger

AR Monika Traxinger
07289/88 51-69329
monika.traxinger@ooe.gv.at