Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Sozialhilfeverband Rohrbach ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.shvro.at.
Der Sozialhilfeverband Rohrbach orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Es wurden alle Bilder entsprechend editiert, darauf geachtet, dass die Schriftfarbe einen guten Kontrast zum Hintergrund bildet, alle Links als solche erkennbar sind und eine entsprechende Hierarchie bei den Unterschriften vorzufinden ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Homepage www.shvro.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind sofern sie auf der Website verwendet werden aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen: Die Schriftgröße wurde beibehalten, da der/die User/in im Browser diese selber anpassen kann.
b) Unverhältnismäßige Belastung: Hochgeladene Broschüren sind nicht barrierefrei, da sie stets aktualisiert werden und dies eine übermäßige Belastung für den Sozialhilfeverband und seinen personellen Ressourcen darstellen würde. Alternativ können auf Wunsch die Broschüren per Post zugesandt werden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Da sich der Sozialhilfeverband als soziale Drehscheibe im Bezirk versteht, weißt die Homepage zahlreiche Links zu anderen Websites auf. Die dort vorzufindenden Inhalte fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeverbandes. Alternativ können die zuständigen BetreiberInnen kontaktiert werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.3.2021 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden sämtliche Sites der SHV-Homepage. Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.3.2021 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen: https://www.shvro.at/de/kontakt.html. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt
Sozialhilfeverband Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach-Berg
Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde: Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren [Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm]
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.shvro.at wurde im Jahr 2015 erstmalig veröffentlicht. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2025 geplant.