Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituationsberichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten.
Seit März 2023 erfolgte die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö.
Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre
Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim
verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam
anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt. Dadurch
haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pflegepersonen im
niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit,
diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen
zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims
werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und
Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher
Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG)
Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und
verarbeiten.
Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:
- Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
- Gesundheitstelematikverordnung (GTelV)
- ELGA-Verordnung 2015
- ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung
Weitere Informationen zu ELGA:
Mehr zum Thema ELGA finden Sie auf der ELGA-Homepage


