ELGA

Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituationsberichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten.

Seit März 2023 erfolgte die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö.

Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre

Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim

verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam

anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt. Dadurch

haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pflegepersonen im

niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit,

diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen

zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims

werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und

Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher

Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG)

Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und

verarbeiten.

 

Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:

  • Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
  • Gesundheitstelematikverordnung (GTelV)
  • ELGA-Verordnung 2015
  • ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung

 

Weitere Informationen zu ELGA:

Folder Allgemein

Folder e-Impfpass 

Folder e-Befund

Folder e-Medikation

 

Mehr zum Thema ELGA finden Sie auf der ELGA-Homepage